Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen mit der Einführung des § 60 StVZO "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" wieder wie gewohnt alle 2 Jahre geprüft werden. Stichtag ist der 19. Juni 2025, ab diesem Datum gilt der § 60 StVZO. Geprüft wird alle 2 Jahre, oder vor der erstmaligen Inbetriebnahme oder vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen. Die Nichtbeachtung der Prüffrist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.